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Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft - Die IHK Prüfung bestehen

Alexander Lukas

Aktualisiert: 8. Feb. 2023

Die Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft muss bei der IHK abgelegt werden und findet dort zwei mal im Jahr statt. Eine Frühjahrsprüfung im März und eine Herbstprüfung im Oktober. Einige IHKn bieten zusätzlich eine Sommerprüfung an.


Welche IHK bietet die Prüfung an? Klicken >>>

Je nach IHK fallen für die Prüfung Gebühren zwischen 150 - 500,-€ an.


Was wird in der GSSK-Prüfung gefragt?


Mit einem Wort: Ziemlich viel! Der Lernstoff ist nicht zu unterschätzen. Ohne eine gute Vorbereitung ist die Prüfung nicht zu schaffen. Es gibt drei Prüfungen, die bestanden werden müssen. Zwei schriftliche Prüfungen von jeweils 3 Stunden und ein mündliches Fachgespräch von ca. 30 – 40 Minuten. Die zwei schriftlichen Prüfungen sind jeweils auf ein bestimmtes Thema (so genannte „Handlungsbereiche“) der Sicherheitswirtschaft spezialisiert. Die erste Prüfung prüft den "Handlungsbereich Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln". Er besteht aus den Fächern Rechtskunde und Dienstkunde. Die zweite Prüfung prüft den "Handlungsbereich „Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik“. Er besteht aus den Fächern Brandschutz, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz und Einsatz von Sicherheitstechnik. Daneben existiert als dritter Handlungsbereich „Sicherheits- und Serviceorientiertes Verhalten und Handeln“. Dieser Bereich wird in beiden Prüfungen abgefragt und ist Schwerpunktthema beim mündlichen Fachgespräch. Hier geht es um die Themen Kommunikation, Psychologie, Führung und Deeskalation. Die einzelnen Handlungsbereiche beinhalten folgende Themen:

Handlungsbereich 1 – Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln.

Rechtskunde Öffentliches Recht, Bürgerliches Recht, Straf- und Strafprozessrecht, Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Betriebsverfassungsrecht, Waffenrecht. Dienstkunde Tätigkeitsbereiche im Bewachungsgewerbe, Handeln in besonderen Situationen (Notfälle, Bombendrohungen, Terroranschläge etc.), Grundsätze der Eigensicherung, Melde- und Berichtswesen.

Handlungsbereich 2 – Gefahrenabwehr und Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik

Brandschutz und Notfallmaßnahmen Grundsätze des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz, Kontrollieren und Überwachen von Brandschutzeinrichtungen und Brandschutzvorschriften, Alarmierungsaufgaben, Räumungen und Evakuierungen, mitwirken bei der Gefahrenabwehr. Arbeits- Umwelt- und Gesundheitsschutz Mitwirken im Arbeits- und Gesundheitsschutz, Mitwirken im Umweltschutz, Grundkenntnisse der Gefahrenklassen, Kennzeichnung gefährlicher Stoffe. Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik Nutzen technischer Einsatzmittel, bauliche, mechanische und elektronische Sicherheitseinrichtungen, Kommunikations- und Dokumentationsmittel, Löschmittel und Feuerlöschgeräte, Feuerlöschanlagen.

Handlungsbereich3 - Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln

Situationsbeurteilung und –bewältigung Grundlagen des menschlichen Verhaltens, Erkennen der Wirkung der eigenen Person, Einwirken auf das Verhalten anderer Konfliktvorbeugung und Deeskalation. Kommunikation Möglichkeiten der Kommunikation, Kommunikationsformen und Mittel, situationsbezogenes Kommunizieren. Kunden- und Serviceorientierung Anforderungen an einen Qualitätsorientierten Sicherheitsservice, Zusammenhänge zwischen Sicherheits- und Servicegedanke. Zusammenarbeit Zusammenarbeit in Teams und mit externen Kräften, Bewältigen von Aufgaben durch Kommunikation und Kooperation, Teamwork und Führung.

Prüfung und Prüfungsvorbereitung


Prüfungsablauf


Auch wenn einige Bereiche an die Sachkundeprüfung erinnern, wird der Stoff hier jedoch weitaus tiefer abgefragt. Im Gegensatz zur Sachkundeprüfung werden bei der GSSK-Prüfung die Fragen nicht im Multiple-Choice-Verfahren abgefragt. In den Prüfungen werden die Stoffgebiete mehrerer Handlungsbereiche miteinander kombiniert in Fallbeispielen abgefragt. Der Prüfungsteilnehmer muss den Fall sowohl rechtlich richtig beurteilen können als auch aus dienstkundlicher Sicht bearbeiten (Erst melden, oder erst eingreifen? Was muss ich bei der Eigensicherung beachten? Wie spreche ich die Person richtig an? Wie schreibe ich einen Bericht nach dem Vorfall? Etc.) Es reicht nicht, das Wissen auswendig zu lernen. Man muss in der Lage sein, das Wissen in Handlungen umzuwandeln. Dies ist es was den Unterschied zwischen einem Profi und einer angelernten Kraft macht.

 
 
 

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